Wird aus dem Puderzucker nach wenigen Stunden jedoch zentimeterweise Schnee, heißt es für Eigentümer und Mieter, seinen Pflichten (Schneeräumpflicht für Eigentümer & Mieter) nachzukommen. Dabei gelten festgelegte Bestimmungen. Je nach Kommune sind diese unterschiedlich geregelt. Üblicherweise beginnt die Räumpflicht morgens um 07.00 Uhr und endet abends um 20.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen beginnt diese häufig ein bis zwei Stunden später. Wir der Winterdienst Schneeräumungsdienst Affalterbach würden Sie gern bei allem unterstützen. Durch langjährige Erfahrung einem großen Kundenstamm können wir behaupten der beste Ansprechpartner zu sein.